Drittmittelanträge
Anträge auf Drittmittel für Verbundprojekte
Bei Anträgen auf Förderung von Verbundprojekten (Graduiertenkolleg, Forschungsgruppe, Sonderforschungsbereich o.ä.) kontaktieren Sie möglichst früh den Prodekan für Forschung und Abt. 4, da diese Anträge in Absprache mit der Fakultät von der Universität gestellt werden. Finanzielle Unterstützung bei der Antragstellung leistet gegebenenfalls Abt. 4 in Absprache mit der Fakultät.
Anträge auf Drittmittel für Einzelprojekte
Bei Einzelprojekten müssen die Anträge von der Fakultät befürwortet werden, falls
- es sich um einen Antrag auf Eigene Stelle handelt;
- Ressourcen der Fakultät in Anspruch genommen werden sollen.
In allen anderen Fällen reicht die Anzeige eines solchen Antrags an den Prodekan (Formular: Drittmittelanzeige (PDF), englische Version (PDF); nach Unterschrift durch die FB-Sprecher:in bitte an Frau Becker zur Unterschrift i.A. des Verwaltungsleiters schicken. Weitere Informationen zur Anzeige von Drittmittelprojekten finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützung durch die Fakultät
Die Fakultät kann – im Rahmen der verfügbaren Mittel und nach Prüfung der Qualität – Mittel für folgende Zwecke zur Verfügung stellen, je Vorhaben allerdings nicht mehr als 5.000,- Euro:
- Vorbereitung eines Drittmittelprojekts (unterhalb von Verbundprojekten);
- Vorbereitung einer großen Konferenz mit internationaler Beteiligung;
- Formate, für die anderweitig keine Förderung möglich ist.
Erwartet wird in solchen Fällen in der Regel ein Eigenanteil (etwa: LOMI, Fachbereich). Die Mittel können eingesetzt werden für: Studentische Hilfskräfte, Werkverträge, in besonderen Fällen auch für befristete Stellen. Sollten mehr Anträge eingehen, als Mittel vorhanden sind, entscheiden erst die Qualität, dann die Möglichkeiten, anderweitige Finanzierungen zu nutzen (etwa: W1 vor W3).
Priorität haben Anträge in den Forschungsschwerpunkten.
Beratung und Kontakt
Der Prodekan für Forschung berät Sie bei der Antragsstellung nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Zeit:
Prof. Dr. Johann Anselm Steiger
Prodekan für Forschung
E-Mail: anselm.steiger"AT"uni-hamburg.de
Bitte beachten Sie, dass das Dekanat im Vorfeld über die Einreichung insb. von Anträgen auf Verbundprojekte informiert werden muss. Das Dekanat entscheidet über die Befürwortung von Forschungsanträgen nur nach vorheriger Prüfung innerhalb von 6-8 Wochen und bittet alle Antragsteller:innen, diese Vorlaufzeit entsprechend einzuplanen.
Drittmittelportal von Abt. 4
Das Drittmittelportal von Abteilung 4: Forschung und Wissenschaftsförderung bietet Ihnen umfassende Informationen zu folgenden Themen:
- Unterschiede bei Drittmittelgebern (DFG, BMBF, EU, DAAD)
- Informationen für den Weg von der Idee bis zur Antragsstellung
- Ansprechpersonen für die verschiedenen Phasen Ihres Projekts vom Beginn bis zum Projektabschluss
Zum Drittmittelportal
Hinweis
Die Hinweise beziehen sich primär auf Anträge an die „klassischen“ Geldgeber für die Geisteswissenschaften: DFG sowie nach ähnlichen Kriterien arbeitende Institutionen wie Gerda Henkel, Volkswagen Stiftung, BMBF etc.
EU-Institutionen funktionieren anders, hier ist unbedingt bereits im ersten Planungsstadium Kontakt mit Abt. 4 der Präsidialverwaltung aufzunehmen. Dies gilt auch für Anträge an das European Research Council (ERC).