Forschungssemester
Weitere Informationen
Hochschullehrer*innen haben nach acht Semestern Lehre die Möglichkeit, ein Forschungssemester zu beantragen. Professorale Lehre, die an anderen Universitäten geleistet wurde, wird dabei berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Forschungssemesters besteht grundsätzlich nicht. Eine Gewährung von Forschungssemestern für Juniorprofessor*innen ist vom Präsidium nicht vorgesehen (vgl. Leitfaden zur LVVO, Stand: September 2012, pdf).
Anträge auf Gewährung eines Forschungssemesters sind
- bis zum 30. April für ein Forschungssemester im Sommersemester des darauffolgenden Jahres bzw.
- bis zum 31. Oktober für ein Forschungssemester im Wintersemester des darauffolgenden Jahres
über das Dekanatsbüro an das Dekanat zu richten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt (pdf) und verwenden Sie das aktuelle Antragsformular (docx).
Formulare
- Antragsformular auf Gewährung eines Forschungssemesters (Stand: August 2020, docx)
Rechtliche Grundlagen
Als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Forschungssemestern gilt die Verwaltungsanordnung vom 05.02.1975 (in der Fassung vom 04.12.1986).
- Hinweise zur Beantragung von Forschungssemestern (Stand: Juni 2020, pdf)
- Handreichung zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung sowie zu
Deputatsermäßigungen nach §§ 16, 16a, 17 LVVO (Stand: Oktober 2014, pdf)
Kontakt
Für Rückfragen:
Frau Zsuzsa Becker
Dekanatsbüro
Tel.: +49 40 42838-7927
E-Mail: dekanatsbuero.geisteswiss"AT"uni-hamburg.de