Fakultätsrat
Die Aufgaben des Fakultätsrats werden durch die Satzung der Fakultät für Geisteswissenschaften bestimmt.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2019 und endet am 30.09.2021, die Amtszeit der gewählten Studierenden beginnt am 01.10.2020 und endet am 30.09.2021. Der Fakultätsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: