Innovationsfonds Studium und Lehre: Neue Ausschreibungsrunde eingeläutet
20. April 2017, von Barbara Scharf-Bluhm
Zum kommenden Wintersemester 2017/18 stellt das Dekanat erneut finanzielle Ressourcen bereit, um innovative Lehr-/Lernprojekte in den Studiengängen unserer Fakultät aus Mitteln des Innovationsfonds Studium und Lehre zu fördern. Das maximale Fördervolumen für einzelne Projekte liegt bei 3.000 Euro. Insgesamt stehen in der neuen Ausschreibungsrunde (für Projekte im kommenden WiSe 17/18) rund 17.000 Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der Fakultät für Geisteswissenschaften. Sie können sich mit einem entsprechenden Projektantrag bewerben, der neben der Finanzierung von erforderlichen Sachmitteln auch Mittel für einen Lehrauftrag, für Tutorien und/oder für studentische Hilfskräfte umfassen kann. In Kooperation mit einem bzw. einer Lehrenden der Fakultät können auch fortgeschrittene Studierende (Bachelorstudierende im höheren Fachsemester, Masterstudierende und/oder Promovierende) einen entsprechenden Förderantrag stellen.
Die Mitglieder der Fakultät sind aufgerufen, ihre Anträge bis zum 31.05.2016 an das Studiendekanat (silke.segler-messner"AT"uni-hamburg.de; bernd.struss"AT"uni-hamburg.de) zu richten. Ein Antrag besteht aus einer kurzen Skizze des Vorhabens (inkl. Zielsetzung), konkreten Schritten zur Realisierung des Projekts (max. zwei Seiten) sowie aus einem Finanzplan.
Über die eingereichten Anträge entscheidet eine fachbereichsübergreifende Jury, die sich aus Vertretern aller Mitgliedergruppen der Fakultät zusammensetzt und die vom Dekanat eingesetzt wird.