Lehrlabor Universitätskolleg startet in den GeisteswissenschaftenFörderung von innovativen Lehrprojekten – Antragsfrist läuft bis 8. Januar 2017
10. Oktober 2016, von Barbara Scharf-Bluhm
Innerhalb des Universitätskollegs 2.0 bietet das Lehrlabor ab sofort hauptamtlich Lehrenden der Fakultät für Geisteswissenschaften Unterstützung bei der Neukonzeptionierung oder Umgestaltung ihrer Lehrveranstaltungen. Dafür wurden die erfolgreich etablierten Grundstrukturen aus der ersten Förderperiode des Lehrlabors in der MIN-Fakultät (2012 – 2016) übernommen und weiterentwickelt. Gefördert werden Lehrinnovationen in allen Phasen des Studiums (Bachelor- und Masterstudiengänge). Die Mittel bis maximal 40.000 Euro pro Lehrprojekt können sowohl für zusätzliche Unterstützung durch wissenschaftliches und/oder studentisches Personal verwendet als auch für kompensatorische Lehraufträge eingesetzt werden.
Bis zum 8. Januar 2017 können Anträge mit Start zum Sommersemester 2017 oder Wintersemester 2017/18 gestellt werden. Die Laufzeit der einzelnen Lehrprojekte kann zwischen sechs und zwölf Monaten betragen. Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundanträge möglich. Die Förderung kann auch fach- oder fachbereichsübergreifend innerhalb der Fakultät der Geisteswissenschaften mit Kolleg/-innen für gemeinsame Lehrprojekte beantragt werden.