Drittmittelanträge
Anträge auf Drittmittel: Hinweise des Prodekans für Forschung
Bei Anträgen auf Förderung von Verbundprojekten (Graduiertenkolleg, Forschergruppe, Sonderforschungsbereich o.ä.) bitte möglichst früh den Prodekan und Abt. 4 (Dr. Harald Schlüter(harald.schlueter"AT"verw.uni-hamburg.de), Dr. Corinna Schulz(corinna.schulz"AT"verw.uni-hamburg.de)) kontaktieren, da diese Anträge in Absprache mit der Fakultät von der Universität gestellt werden. Finanzielle Unterstützung bei der Antragstellung leistet gegebenenfalls Abt. 4 in Absprache mit der Fakultät.
Bei Einzelprojekten müssen die Anträge von der Fakultät befürwortet werden, falls
- es sich um einen Antrag auf Eigene Stelle handelt;
- Ressourcen der Fakultät in Anspruch genommen werden sollen.
In allen anderen Fällen reicht die Anzeige eines solchen Antrags an den Prodekan (Formular: Drittmittelanzeige (PDF), englische Version (PDF); nach Unterschrift durch die/den FB-Sprecher/in bitte an Frau Nitschke zur Unterschrift i.A. des Verwaltungsleiters schicken. Von dort wird die Drittmittelanzeige in der Regel direkt an Ref. 45 bzw. Ref. 43 weitergeleitet).
Die Fakultät kann – im Rahmen der verfügbaren Mittel und nach Prüfung der Qualität – Mittel für
folgende Zwecke zur Verfügung stellen, je Vorhaben allerdings nicht mehr als 5.000,- Euro:
- Vorbereitung eines Drittmittelprojekts (unterhalb von Verbundprojekten);
- Vorbereitung einer großen Konferenz mit internationaler Beteiligung;
- Formate, für die anderweitig keine Förderung möglich ist.
Erwartet wird in solchen Fällen in der Regel ein Eigenanteil (etwa: LOMI, Fachbereich). Die Mittel können eingesetzt werden für: Studentische Hilfskräfte, Werkverträge, in besonderen Fällen auch für befristete Stellen. Sollten mehr Anträge eingehen, als Mittel vorhanden sind, entscheiden erst die Qualität, dann die Möglichkeiten, anderweitige Finanzierungen zu nutzen (etwa: W1 vor W3).
Priorität haben Anträge in den Forschungsschwerpunkten.
Der Prodekan berät nach bestem Wissen und Gewissen – im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Zeit: anselm.steiger"AT"uni-hamburg.de.
gez. Prof. Dr. Anselm Steiger
Stand: 11.02.2019
Hinweis
Die Hinweise beziehen sich primär auf Anträge an die „klassischen“ Geldgeber für die Geisteswissenschaften: DFG sowie nach ähnlichen Kriterien arbeitende Institutionen wie Gerda Henkel, Volkswagen Stiftung, BMBF etc.
EU-Institutionen funktionieren anders, hier ist unbedingt bereits im ersten Planungsstadium Kontakt mit Abt. 4 der Präsidialverwaltung (Dr. Katharina Berghöfer(katharina.berghoefer"AT"verw.uni-hamburg.de), Dr. Sabine Baars(sabine.baars"AT"verw.uni-hamburg.de)) aufzunehmen. Dies gilt auch für Anträge an das European Research Council (ERC).