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Fakultät für Geisteswissenschaften



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Willkommen auf der Internetseite der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät für Geisteswissenschaften!


Im Einklang mit dem im Hamburgischen Hochschulgesetz formulierten Gleichstellungsauftrag der Hochschulen und der Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg ist es das er­klärte Ziel der Fakultät für Geisteswissenschaften, Chancengleichheit in alle Planungs-, Entscheidungs- und (Re-)Organisationsprozesse zu integrieren und eine Gleichstellung weiblicher und männlicher Mitglieder aller Statusgruppen an der Universität Hamburg zu verwirklichen. Gleichstellung ist nicht nur als integraler Bestandteil aller künftigen Personal- und Entwicklungsplanung zu begreifen, sie bedeutet auch, dass durch die Schaffung geeigneter Maßnahmen die Vereinbarkeit von Studium, Arbeit und Familie gewährleistet wird. Die Fakultät für Geisteswissenschaften verpflichtet sich dem Ziel, eine gleichmäßige Repräsentanz von Frauen und Männern im wissenschaftlichen Personal zu erreichen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die gesamte Fakultät als auch im Hinblick auf die einzelnen Fachbereiche. (Auszug aus dem Gleichstellungsplan der Fakultät für Geisteswissenschaften)

Gleichstellung und Frauenförderung haben in der Fakultät für Geisteswissenschaften Satzungsrang. Die Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten werden darüber hinaus in dem für fünf Jahre gültigen Gleichstellungsplan (2009 – 2013) der Fakultät und durch die Frauenförderrichtline der Universität Hamburg geregelt.

 

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